Was passiert wenn man die ausbildung nicht besteht

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Trotz Nichtbestehens. 1 Bei nicht bestandener Prüfung können Auszubildende verlangen, dass das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung. 2 Wenn du deinen Ausbildungsvertrag nicht verlängerst, was auch eine Möglichkeit ist, endet deine Ausbildung mit dem im Ausbildungsvertrag angegebenen Enddatum. 3 Bei nicht bestandener Prüfung können Auszubildende verlangen, dass das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängert wird. 4 Sie sind Umschüler oder Rehabilitand. 1. Sie verlängern die Ausbildung. Bei nicht bestandener Prüfung können Auszubildende verlangen, dass das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängert wird, höchstens jedoch um ein Jahr. 5 Du hast die Ausbildung ohne bestandene Prüfung, das bedeutet, dass du dich ohne bestandene Prüfung bewerben musst, wenn dich dein Ausbildungsbetrieb nicht übernimmt. Der verdienst ist ohne bestandene Prüfung niedriger. 6 Wenn man nach ca. 3 Jahren praktischer Arbeit und theoretischer Ausbildung 3x eine Abschlussprüfung nicht besteht, dann ist man eben vollständig ungeeignet. Man sollte dann lieber etwas arbeiten, das einem liegt. 1 Kommentar. 7 Sorgen und Probleme in der Ausbildung. Während deiner Ausbildung kann es immer wieder zu Problemen kommen. Der Grund können schlechte Noten in der Berufsschule sein. Oder Ärger mit einem Vorgesetzten. Egal, woran es liegt: Du solltest deswegen nicht gleich deine Ausbildung abbrechen. 8 Wer die Zwischenprüfung nicht besteht, kann trotzdem die Ausbildung fortsetzen. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. In Härtefällen auch öfter. Es stellt keinen. 9 Rechtlich führt das endgültige Nichtbestehen dazu, dass die Ausbildung oder der Studiengang nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden können. Bei einem Hochschulstudium stellt eine endgültig. ausbildung prüfung 3 mal nicht bestanden - was nun 10 Bei einer nicht bestandenen Gesellen-/Abschlussprüfung können Auszubildende verlangen, dass das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen. 11